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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst ![]() | 65 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 805018 | ||
Datum | 03.03.2015 13:53 MSG-Nr: [ 805018 ] | 23583 x gelesen | ||
Ja. Warum? Weil man vielleicht selektiv alamiert für spezielle Ausbildungen (AGT, THL, GABC)? Und nur weil ne Rauchwolke über der Stadt steht, ist das kein Grund hier ein Fass deswegen aufzumachen. Und warum sollte jemand verpflichtet sein am Einsatz teilzunehmen, obwohl er offiziell keine Kenntnis davon hat? Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | ||||
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