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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst    # 65 Beiträge
AutorStep8han8 S.8, Gießen / Hessen805018
Datum03.03.2015 13:53      MSG-Nr: [ 805018 ]23584 x gelesen

Ja.
Warum?
Weil man vielleicht selektiv alamiert für spezielle Ausbildungen (AGT, THL, GABC)?
Und nur weil ne Rauchwolke über der Stadt steht, ist das kein Grund hier ein Fass deswegen aufzumachen.

Und warum sollte jemand verpflichtet sein am Einsatz teilzunehmen, obwohl er offiziell keine Kenntnis davon hat?

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt