| Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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| Thema | Leipzig und seine Probleme | 27 Beiträge |
| Autor | Andr8eas8 L.8, Braunschweig / Niedersachsen | 804893 |
| Datum | 28.02.2015 17:59 MSG-Nr: [ 804893 ] | 10769 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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Zu 1. Das hängt vom jeweiligen Brandschutzgesetz ab. In Niedersachsen ist die Stellung der Brandsicherheitswachen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine Pflichtaufgabe (s. §28). Diese kann natürlich auch aus den Reihen der FF wahrgenommen werden. Insbesondere in Großstädten kommt die FF hier an ihre Grenzen. Schließlich haben die Kameraden ja oft auch einen Beruf, mit dem sie ihren Broterwerb nachgehen, und manche sollen sogar so etwas wie ein Privatleben neben der FF haben. ;-)
So muss zumindest immer ein Teil der Brandsicherheitswachen durch hauptamtliche Kräfte geleistet werden. Diese Aufgabe kann man übrigens nicht an einen privaten Sicherheitsdienst outsourcen.
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