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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bericht der Feuerwehrunfallkasse: | 6 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 804882 | ||
Datum | 28.02.2015 13:08 MSG-Nr: [ 804882 ] | 2350 x gelesen | ||
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Geschrieben von Klaus B. Der Amtsleiter der hannoverischen Feuerwehren CLAUS LANGE übte lt. Zeitung gestern deutliche Kritik an der aus seiner Sicht unzureichenden Ausbildung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren, in den Lehrgängen an der Akademie für Brand- und Katastrophenschutz komme der Bereich Unfallverhütung zu kurz. Ich muss sagen, Problem (fast) erkannt; Danke Herr Lange! Es gibt keine Verpflichtung, staatliche Arbeitsschutzreglungen im Ehrenamt verbindlich anzuwenden - alles, wozu sich die Unfallversicherungsträger einigen konnten, war über die DGUV Vorschrift 1 die Ausweitung des Geltungsbereiches des ArbSchG auf alle Versicherten, nicht nur auf Beschäftigte. Damit sind aber Ehrenamtliche in der öffentlichen Gefahrenabwehr faktisch "Versicherte Zweiter Klasse". Es gibt weder die Pflicht noch das Recht auf eine sicherheitstechnische und/oder arbeitsmedizinische Betreuung. Die Bundesanstalt THW hat (Glückwunsch Kollege Broemme !) zumindest ein Pilotprojekt starten können, in dem Ehrenamtliche für Ehrenamtliche zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgebildet werden. Allen anderen in der öffentlichen Gefahrenabwehr mitarbeitenden Organisationen wird diese Möglichkeit immer noch von Seiten der DGUV verweigert, es gibt sogar heute noch Unfallversicherungsträger, die selbst die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten aus dem Ehrenamt von Hilfsorganisationen für das Ehrenamt in Hilfsorganisationen für überflüssig halten. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer
Geändert von Udo B. [28.02.15 13:09] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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