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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht | 43 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 804805 | ||
Datum | 27.02.2015 06:55 MSG-Nr: [ 804805 ] | 12689 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael T. Dem HMDI scheint bewusst zu sein, dass es eine Grauzone sein kann und der Versuch mit §41 HBKG die Nutzung zu erklären. Das Thema wird aber hochinteressant, denn dann kann man durchaus nochmal nachfragen, warum dann so manche Feuerwehrfahrzeuge SoSi-Anlagen verbaut haben, z.B. MTW, oder warum das WLF mit dem zweiten oder dritten AB auch noch mit SoSi fahren muss.... Wenn man wollte könnte man da ein durchaus nicht wirklich kleines Faß aufmachen.... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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