News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht | 43 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 804804 | ||
Datum | 27.02.2015 06:53 MSG-Nr: [ 804804 ] | 12768 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Volker C. Vielleicht sollte man das Pferd mal andersrum aufzäumen: Warum zum Beispiel muss die Polizei bei Essen auf Herd mit 6 Streifenwagen an einer Einsatzstelle aufschlagen? Warum schlägt da die Feuerwehr mit einem Löschzug auf? Da würde doch auch ein KdoW oder max. ein LF reichen!? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|