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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein?? aber was ist wen was passiert? | 9 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 804566 | ||
Datum | 22.02.2015 11:40 MSG-Nr: [ 804566 ] | 2566 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jannik S. Fragte mich nur da ich nur ein Stück Papier jetzt habe Polizisten wissen bei weitem nicht alles. Musste ich auch schon mehrfach feststellen. Spielt aber keine Rolle in dem Fall, da ein Polizist bestenfalls eine Anzeige oder einen Unfall aufnimmt. Alles weitere ergibt sich dann später. Wenn dir die zuständige Institution nach gültigen Regeln den Schein ausgestellt hat, ist der rechtlich gleichwertig mit dem Führerschein der entsprechenden zivilen Klasse, sofern du ihn eben für diesen zulässigen Zweck einsetzt. Bei den landwirtschaftlichen Klassen L und T gilt der Schein auch auf einen bestimmten Einsatzzweck beschränkt, um bei meinem vorherigen Beispiel zu bleiben. Wenn festgestellt wird, dass der Schein nicht nach geltenden Regeln ausgestellt wurde (also z.B. die Ausbildung nicht erfolgt ist, wie sie erfolgen soll), so dürften da noch andere Probleme bekommen. Ist aber bei Fahrschulen nicht viel anders, nur dass da natürlich separate Prüfer dahinterstehen. Aber auch da soll es schon zu Manipulationen gekommen sein, also auch nicht 100%ig sicher. Gruß, Michael | ||||
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