Geschrieben von Jakob T.Im übrigen gilt alles über 1,1 Promille als Straftat. Auch hier wird dann nochmal zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Trunkenheit unterschieden.
Der Vollständigkeit halber möchte ich für die Forumsgemeinde noch ergänzen, dass im Falle eines Unfalls mit Alkoholisierung bereits die Grenze von 0,3 Promille für die relative Fahruntüchtigkeit und somit das Erfüllen eines Straftatbestandes genügt.
Da kann dann schon die große Flasche Bier ausreichend sein. Nur mal für den Hinterkopf, falls manche doch meinen nach dem einen Feierabendbier noch das LF fahren zu müssen...
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