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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFührerscheinproblematik in MV16 Beiträge
AutorBori8s-A8ndr8eas8 T.8, Wittlage / Niedersachsen804047
Datum13.02.2015 08:47      MSG-Nr: [ 804047 ]4568 x gelesen

Kurz zusammengefasst

Fahrzeuge der Klasse C

Mindestlänge 8m,
Mindestbreite 2,4 m,
Zulässige Gesamtmasse mindestens 12.000 kg,
tatsächliche Gesamtmasse mindestens 10.000 kg,
durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 80 km/h,
mit Anti-Blockier System (ABS),
mit EG-Kontrollgerät,
Aufbau kastenförmig oder vergleichbar, mindestens so breit und so hoch wie die Führerkabine und
Sicht nach hinten nur über Außenspiegel.


und für Klasse CE

Kraftfahrzeugkombinationen bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse C mit selbsttätiger Kupplung und einem Anhänger mt eigener Lenkung oder mit Starrdeichselanhänger mit Tandem-/Doppelachse.

Länge der Kombination mindestens 14 m,
zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mindesten 20.000 kg,
tatsächliche Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mindestens 15.000 kg,
Zweileitungsbremsanlage,
durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeugkombination mindestens 80 km/h,
Anhänger mit Anti-Blockiersystem (ABS),
Länge des Anhängers mindesten 7,5 m,
Mindestbreite des Anhängers 2,4 m,
Aufbau des Anhängers kastenförmig oder vergleichbar, mindestens so breit und so hoch wie die Führerkabine des Zugfahrzeugs und
Sicht nach hinten nur über Außenspiegel.

Alternativ auch ein Sattelkraftfahrzeug (Aber das lass ich mal weg :) )


Ich vermute mal, dass viele/alle Feuerwehren am EG-Kontrollgerät, manche an der Länge und wenige an der Breite und Gewicht scheitern.
Zudem stellt der TÜV-Nord noch Anforderungen an der Prüferplatz. (Einzelsitz, uneingeschränkte Sicht auf verkehrsrelevante Geschehnisse, bestimmtes Platzangebot, etc)
da werden sich die Gemeinden,Städte und Landkreise zweimal überlegen müssen, was für ein Fahrgestell und Aufbau sie nehmen müssen und ob es praktikabel ist die Kabine so um zugestalten.

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