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Strafgesetzbuch
RubrikEinsatz zurück
ThemaNotarzt soll Verkehrsteilnehmer gefährdet haben - Anzeige    # 107 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW803772
Datum10.02.2015 10:18      MSG-Nr: [ 803772 ]43442 x gelesen
Infos:
  • 09.02.15 Strafbefehl gegen Notarzt zurückgenommen
  • 05.02.15 § 315c Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • 05.02.15 § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • 05.02.15 Bericht und Bilder bei nonstopnews

  • Hallo zusammen,

    spannend finde ich diesen Widerspruch:

    Geschrieben von Michael R.Maßgeblich hierfür war die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt, die erst nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen ist.

    Vorher hieß es noch in der Süddeutschen:

    "Nur einen Werktag nach seiner Einlassung sei der Strafbefehl rausgegangen. Wie man seine Argumente denn in dieser kurzen Zeit bewerten wolle, während sich die Ermittlungen gegen ihn über Monate hingezogen hätten. Der Ingolstädter Oberstaatsanwalt Helmut Walter sagt, ein Tag sei für seine Behörde durchaus ausreichend, um Stellung zu beziehen. "
    Süddeutsche

    Nun ja, das ist ein netter Erklärungsversuch. Vielleicht ist das wirklich aneinander vorbeigegangen. Je nachdem, wie dick die Akten sind, dauert es eben auch, bis man als Anwalt auf die Anhörung was umfangsreiches zu Papier zu bringen. Dass sich dann die Staatsanwaltschaft irgendwann entscheidet, einen Schritt weiterzugehen, wenn keine Einlassung vorliegt, ist normal, dann geht es eben in die nächste Runde mit Einspruch und Hauptverhandlung. Vielleicht hat man deswegen auch überhaupt zum Strafbefehl gegriffen, weil man dachte, wenn schon keine entgegenstehende Einlassung vom Beschuldigten kommt, dann ist da vielleicht was dran.

    Einen Notarzt auf dem Weg zum Einsatz allerdings ähnlich oder gleich zu belangen, wie jemanden, der einfach nur so rücksichtslos rast, um schneller voran zu kommen ist m.E. nicht angemessen.
    Denn § 315c Abs. 2 StGB setzt tatbestandlich ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten voraus. Rücksichtslos handelt, wer sich aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt. Das ein Notarzt aber eher nicht eigensüchtig handelt ist nicht von der Hand zu weisen.

    Gruß
    Katja

    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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