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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Notarzt soll Verkehrsteilnehmer gefährdet haben - Anzeige #
| 107 Beiträge | ||
| Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen | 803594 | ||
| Datum | 07.02.2015 18:14 MSG-Nr: [ 803594 ] | 45698 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Thomas M. Etwas Sarkasmus und Galgenhumor finde ich gut möchte dir daher zustimmen, aber ;) Kein Aber! Das ist doch schlimm, das man auch noch Lichthupe dem Gegenverkehr entgegensetzen muß. Meint das der §5 Abs.5 so wirklich? ich meine ob das wirkt ;-) Wenn der Penner vor mir keinen Arsch in der Hose hat um mit 70 rechts abzubiegen, muß ich auf die Gegenfahrbahn, denn ein Warten bis sich das Weichei um die Ecke schert kostet mich 4,3 Sekunden (was ich beim Abbremsen am Einsatzort ja sicher brauche um meine Brille und Utensilien für die schnelle Rettung wiederzufinden), so ein BMW ist ja nun auch nicht ein Beschleunigungswunder... Deshalb tendiere ich dazu: CAS 32 Und das ist noch liberal! - denn ich schreibe nicht mal vor in welche Richtung sich der Gegenverkehr verpissen soll! Wenn Dieser nicht unverzüglich im Seitengraben parkt, wird er gleich 50 m weiter im Feld landen. Dann herrscht endlich wieder Ordnung auf unseren Straßen in dem Land! mkg hwk
Geändert von Hanswerner K. [07.02.15 18:16] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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