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RubrikEinsatz zurück
ThemaNotarzt soll Verkehrsteilnehmer gefährdet haben - Anzeige107 Beiträge
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen803587
Datum07.02.2015 14:44      MSG-Nr: [ 803587 ]45321 x gelesen
Infos:
  • 09.02.15 Strafbefehl gegen Notarzt zurückgenommen
  • 05.02.15 § 315c Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • 05.02.15 § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • 05.02.15 Bericht und Bilder bei nonstopnews

  • Geschrieben von Thomas M.Hier ereilt mich wieder der Verdacht das die Nutzung von Blauhorn zwingend mit grenzwertig hoher Geschwindigkeit verbunden ist, oder anders;

    Mit einschalten von Blauhorn muß ein Einsatzfahrzeug an den Leistungsgrenzen seiner physikalischen Eigenschaften bewegt werden.


    Grins, GENAU DAS muss keineswegs sein..
    Ich habe mich an derer Stelle in diesem Thema zur Zeitersparnis geäußert, aber einen ganz anderen
    Grund für die SoiSi habe ich hier seltsamerweise noch nicht gelesen: das besonders schonende Transportieren eines Patienten.

    Folgendes eigene Erlebnis: ein Verunfallter mit Verdacht auf Rückratverletzung musste von einem Allgemein-Krhs in die Neuro der Medizinische Hochschule transportiert werden und mir (und natürlich den Ärzten, nicht, dass man mir wieder wilde Dinge unterstellt, ;-( ) war es wichtig, den Mann schonendst, also möglichst ohne Bremsen und wieder Anfahren zu transportieren.
    Doch, ich habe Horn und Flasher genutzt, etwa 20 km/h - und die hoch gereckten Mittelfinger oder das "Vogelzeigen" der Anderen ignoriert..

    Ärgerlich war nur, dass eine Straßenbahn an mir vorbei zog und unmittelbar vor mir an einer Haltestelle hielt, um die Passagiere rauszulassen..

    Der Fahrer hat echt Kummer gehabt, denn ich habe noch von der MHH die UESTRA angerufen und mich beschwert,m mit der Option, das notfalls auf dem "großen Dienstweg" zu machen.
    Man versicherte mir, dass das nicht nötig sei, ein Personalgespräch würde erfolgen.

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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