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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Notarzt soll Verkehrsteilnehmer gefährdet haben - Anzeige | 107 Beiträge | ||
| Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 803464 | ||
| Datum | 05.02.2015 17:10 MSG-Nr: [ 803464 ] | 47737 x gelesen | ||
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Interessant. Jetzt denke ich mal ein bischen weiter. Was bitte ist hohe Geschwindigkeit ? Wie wurde die tatsächliche Geschindigkeit objektiv festgestellt? Oder war es das subjektive Empfunden der entgegenkommenden Fahrer? (wo sich ja zwei Geschindigkeiten addieren in Bezug auf die gegenseitige Annäherung). Befand er sich auf der Alarmfahrt noch innerhalb des Limits für Landstraßen? Wie weit war das NEF von den entgegenkommenden Fahrzeugen entfernt? Auch gehe ich davon aus, dass die entgegenkommenden Fahrzeuge schon aus größerer Entfernung das NEF - schon vor dem Überholvorgang - hätten bemerken müssen. Da darf man auch umgekehrt fragen, warum die beiden entgegenkommenden Fahrzeuge nicht schon ihr Tempo verringert haben - Stichwort vorausschauendes Fahren beim Annähern eiens Einsatzfahrzeuge auf Alarmfahrt. Denn es gehört zu den Lebensweisheiten, dass man bei einem Einsatzfahrzeug auf Alarmfahrt mit Überholmanövern langsamerer Fahrzeuge rechnen muß. Bei so einer Beschreibung würde ich auch mal vor Gericht ziehen. Es kann hier sowohl ein Fall von dramatischem Vortrag bei der Anzeige als auch tatsächlich ein riskantes Überholmanöver vorliegen. Letztendlich wird vor Gericht Aussage gegen Aussage stehen. Wird eine interessante Verhandlung vor dem Verkehrsgericht. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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