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Straßenverkehrsordnung
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RubrikEinsatz zurück
ThemaNotarzt soll Verkehrsteilnehmer gefährdet haben - Anzeige107 Beiträge
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen803408
Datum04.02.2015 20:43      MSG-Nr: [ 803408 ]49403 x gelesen
Infos:
  • 09.02.15 Strafbefehl gegen Notarzt zurückgenommen
  • 05.02.15 § 315c Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • 05.02.15 § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • 05.02.15 Bericht und Bilder bei nonstopnews

  • Geschrieben von Peter A."Grundsatz der Verhältnismäßigkeit", was ist schon verhältnismäßig bei definitiver Lebensgefahr? Ganz klar, keine Schwerverletzten oder gar Tote durch die Fahrweise zum Einsatzort.

    reicht dies wirklich aus, nein, es darf auch generell keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorkommen. Du kannst dir die freie Fahrt nicht erzwingen, wenn du keine freie Fahrt bekommst musst du notfalls eben in dein Lenkrad beißen und die Idioten verfluchen. Aber niemandem ist geholfen, wenn aufgrund der Fahrweise auch wenn du es eilig hast etwas passiert. Der NA ist out of order und muss evtl. Verletzten helfen. Andere verkehrsteilnehmer werden geschädigt und am Schlimmsten , derjenige der dringend auf Hilfe angewiesen ist muss nicht sekunden länger warten auf Hilfe sondern Minuten, was mitunter den UNterschied zwischen Leben und Tod ausmachen kann. Nur weil wir mit Blauhorn fahren gilt dennoch §1 StVO, der kann auch nicht durch §38 StVO aufgehoben werden.

    Daher wäre Geschrieben von Peter A.Botschaft beim eventuellen Strafmaß:
    Mache weiter so und rette Leben, bedenke dabei aber, dass Du keine anderen dabei unzumutbar gefährdest.
    das, das vollkommen falsche Signal

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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