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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaRettungsweglänge23 Beiträge
AutorAndr8eas8 H.8, Allershausen / BY802266
Datum12.01.2015 12:55      MSG-Nr: [ 802266 ]8926 x gelesen

Geschrieben von Fabian Queisser

... von der amerikanischen Armee (Wo? Wann? Quellen?) in Versuchen damals auf 40 Meter festgelegt wurde.

Die Aussage halte ich für gewagt. Mir ist weder eine Studie dazu bekannt noch finden sich die 35 m oder 40 m in den amerikanischen building codes wieder.

dass die Feuerwehr "ja eh maximal 40 Meter ins Gebäude eindringen dürfe

Da z.B. MHHR und IndBauRL, VStättV hier durchaus längere Rettungswege und damit Angriffswege für die Feuerwehr zulassen, dürfte hier nichts dran sein.

Anbei vielleicht eine kurzer historischer Abriss aus Berliner bzw. MBO-Sicht.

Einheitsbauordnung 1919

"[...] Von jedem zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmten Raume muß
eine Treppe auf höchstens 25 m Entfernung erreichbar sein, wobei der Abstand
von der Mitte des betreffenden Raumes bis zur Treppenhaustür gemessen wird.">

Bauordnung für die Stadt Berlin 1929

"[...] Von jedem Punkte eines Aufenthaltsraumes muß eine Treppe auf höchstens
30 m Entfernung erreichbar sein. [...]"


Bauordnung für Berlin 1958

"[...] Von jedem Punkte eines Aufenthaltsraumes muß ein Treppenhaus in höchstens
30 m Entfernung erreichbar sein. [...] "


Musterbauordnung 1960

"[...] Von der Mitte eines jeden Aufenthaltsraumes muß eine notwendige Treppe in
höchstens 30 m Entfernung erreichbar sein. [...]"


Musterbauordnung 1974

"[...] Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes muß der Treppenraum mindestens
einer notwendigen Treppe in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein. [...]"


Musterbauordnung 1981

"Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes sowie eines Kellergeschosses muß der
Treppenraum mindestens einer notwendigen Treppe oder ein Ausgang ins Freie in
höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein. [...]"



Man sieht recht schön, dass die Weglängen mit der Zeit immer größer wurden. Die jetzigen 35 m haben sich daher vermutlich einfach über die Zeit entwickelt und sind wissenschaftlich nicht untermauert. Die Leute sind nicht massenweise bei der Selbstrettung gestorben und die Feuerwehr ist auch immer überall hingekommen, also konnte man die Regelungen lockern.

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