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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaHotstick in D noch käuflich zu haben?76 Beiträge
AutorDirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg802121
Datum09.01.2015 19:29      MSG-Nr: [ 802121 ]30497 x gelesen
Infos:
  • 09.01.15 Spannungsprüfer für überschwemmte Keller
  • 08.01.15 Buchtipp: Leitfaden für Standard-Einsatz-Regeln zum richtigen Umgang mit elektrischem Strom
  • 08.01.15 HotStick Beschreibung

  • Unabhängig wie gut dieses Teil funktionieren mag oder nicht sehe ich immer, wie auch bei anderen Dingen, die Gefahr dass sich die handelnden Personen grundsätzlich zu leichtgläubigt auf die Technik verlassen.
    Ich befürchte dabei immer dass zu gedankenlos vorgegangen wird weil die mitgeführte Technik mich ja rechtzeitig warnt / waren wird. Wenn diese nicht da ist wird der Kopf mehr bemüht und allgemein vorsichtiger gehandelt. Vor allem durch die vielen Einschränkungen sehe ich im vorliegenden Fall nur eine Art von gefühlter und nicht tatsächlich vorhandener Sicherheit.

    Bei der Waffenausbildung bekommt man immer als erste Regel eingetrichtert: Eine Waffe gilt als geladen solange man sich nicht SELBST vom Gegenteil überzeugt hat. Sinngemäß gilt das auch für elektrische Anlagen. Ich lange freiwillig an keinen oder arbeite in der Nähe eines Leiters wenn ich nicht selbst vorher seinen Zustand geklärt habe. Wenn ich daneben stehe wenn es ein anderer prüft ist das auch noch ok, spätestens bei Zuruf, Telefonat u.ä. hört es dann aber schon auf.

    Dem Beitrag 09.01.2015 18:03 MSG-Nr: [ 802112 ] würde ich dabei ebenfalls zustimmen.

    Leider ist es auch so dass elektrische Anlagen, vor allem in privaten Bereich, gerne ungeprüft und manchmal noch unfachmännisch ergänzt, über Jahrzehnte betrieben werden. Mit jedem dritten Elektriker muss ich mehr oder weniger viel diskutieren warum ich für manche Stromkreise keine B16 Automaten will. Manche kennen anscheind nur diesen Typ und haben Begriffe wie Selektivität und Abschaltbedingungen wieder vergessen.

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