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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge48 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern801980
Datum08.01.2015 11:03      MSG-Nr: [ 801980 ]12307 x gelesen

Geschrieben von Anton K.Über die Wählbarkeit steht im Gesetz nur, dass der Bewerber geeignet sein muss.

Das stimmt nicht er muß:
-4 Jahre nach Vollendung des 18 Lebensjahres Feuerwehrdienst geleistet haben
-die erforderlichen Lehrgänge besucht haben
-oder die Aussicht muß bestehen das er die erforderlichen Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg bestehen wird


Gruß
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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