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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge | 48 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 801980 | ||
Datum | 08.01.2015 11:03 MSG-Nr: [ 801980 ] | 12307 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton K. Über die Wählbarkeit steht im Gesetz nur, dass der Bewerber geeignet sein muss. Das stimmt nicht er muß: -4 Jahre nach Vollendung des 18 Lebensjahres Feuerwehrdienst geleistet haben -die erforderlichen Lehrgänge besucht haben -oder die Aussicht muß bestehen das er die erforderlichen Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg bestehen wird Gruß Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | ||||
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