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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge48 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen801962
Datum08.01.2015 01:29      MSG-Nr: [ 801962 ]12444 x gelesen

Hallo,

geschrieben von Anton K.:
das stimmt, zumindest in Bayern, nicht ganz. Ich habe damals ein Schriftstück, unterschrieben vom Bürgermeister, erhalten. Das war die Bestätigung in meinem Amt als 2. Kommandant. Und 6 Jahre später war das wieder so.
Ja, sicher, das ist die Bestellung (-surkunde), das wird es sicher in jedem Bundesland so oder ähnlich geben. Aber im Vorfeld, im Zusammenhang mit der Wahl, wird nichts unterschrieben.


Gruß

Daniel

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