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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge | 48 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 801961 | ||
Datum | 08.01.2015 01:24 MSG-Nr: [ 801961 ] | 12450 x gelesen | ||
Servus Daniel, Geschrieben von Daniel R. 1. Ich habe weder in der SächsGemO, noch im SächsBRKG oder in der Satzung der FF Mittweida irgendetwas, irgendeine Stelle gefunden, derzufolge der Bürgermeister irgendwas unterschreibt, das stimmt, zumindest in Bayern, nicht ganz. Ich habe damals ein Schriftstück, unterschrieben vom Bürgermeister, erhalten. Das war die Bestätigung in meinem Amt als 2. Kommandant. Und 6 Jahre später war das wieder so. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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