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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge | 48 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 801948 | ||
Datum | 07.01.2015 21:06 MSG-Nr: [ 801948 ] | 12569 x gelesen | ||
Geschrieben von Stephan B. In NRW ist der Leiter der gesamten Feuerwehr der Gemeinde, die Einheitsführer der LZ/LG brauchen daher keinen Lehrgang LdF. Führungskräfte werden auch nicht von den Feuerwehrangehörigen gewählt. Bei der Bestellung von LdF bzw. Stellv. wird die aktive Wehr lediglich angehört. Ich kenne beide Seiten (Wahl der WL und Anhörung durch KBM) aber ich bin mir mittlerweile nicht mehr so sicher das die NRW-Variante die bessere ist :-( Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | ||||
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