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Leiter der Feuerwehr
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge48 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW801948
Datum07.01.2015 21:06      MSG-Nr: [ 801948 ]12569 x gelesen

Geschrieben von Stephan B. In NRW ist der Leiter der gesamten Feuerwehr der Gemeinde, die Einheitsführer der LZ/LG brauchen daher keinen Lehrgang LdF. Führungskräfte werden auch nicht von den Feuerwehrangehörigen gewählt. Bei der Bestellung von LdF bzw. Stellv. wird die aktive Wehr lediglich angehört.
Ich kenne beide Seiten (Wahl der WL und Anhörung durch KBM) aber ich bin mir mittlerweile nicht mehr so sicher das die NRW-Variante die bessere ist :-(

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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