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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge | 48 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 801945 | ||
Datum | 07.01.2015 20:55 MSG-Nr: [ 801945 ] | 12696 x gelesen | ||
Hallo, In NRW hat diese Regelung tatsächlich einen Sinn. Da es dort keine Kleinstgemeinden gibt (kleinste Gemeinde ist Dahlem, ca. 4000 bis 5000 Ew) und die Gemeinden aus mehreren Ortsteilen bestehen, gibt es auch keine Feuerwehren, die nur über ein TSF verfügen. Die meisten Feuerwehren sind in mehrere Löschzüge/-Gruppen gegliedert. In NRW ist der Leiter der gesamten Feuerwehr der Gemeinde, die Einheitsführer der LZ/LG brauchen daher keinen Lehrgang LdF. Führungskräfte werden auch nicht von den Feuerwehrangehörigen gewählt. Bei der Bestellung von LdF bzw. Stellv. wird die aktive Wehr lediglich angehört. Die Einheitsführer der LG/LZ werden vom LdF ernannt, wobei in der Praxis oft eine Wahl vorausgeht. Die kommissarische Wahrnehmung gibt es auch hier, allerdings muss die erforderli he Qualifikation unverzüglich nachgeholt werden, die kommissarische Wahrnehmung darf zwei Jahre nicht überschreiten. Gruß Stephan | ||||
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