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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge48 Beiträge
AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg801937
Datum07.01.2015 19:37      MSG-Nr: [ 801937 ]12847 x gelesen

Die ganze Sache hat mich interessiert, kann ja auch sein das es in Sachsen anders ist wie in BW.

Ein Blick ins Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz und zwar §17 (2) sagt:

"Der Gemeindewehrleiter, der Ortswehrleiter sowie deren Stellvertreter werden auf der Grundlage einer Satzung der Gemeinde gewählt und für die Dauer von fünf Jahren berufen. Die Wahlbewerber müssen persönlich und fachlich für ihr Amt geeignet sein. Sie können vor Ablauf ihrer Amtszeit aus wichtigem Grund von der Gemeinde abberufen werden."

Hier wird zunächst auf die Satzung verwiesen, praktischer Weise ist die Satzung der FF Mittweida auf der Homepage zu finden, auch hier werden lediglich die "erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen und die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen.." gefordert.

Bleibt noch der Blick in die FwDV, wie bereit festgestellt wurde ist Vorrausetzung zum LdF der Gruppenführer.

Ich kann einfach nichts finden das vorschreibt das man die Lehrgänge ZF und LdF absoviert haben muss um wählbar zu sein.

Ich kann mir auch nicht vorstellen wie das praktisch umsetzbar sein. Eine Abteilung hat 16 Einsatzkräfte, davon einen Ortswehrleiter und einen Stellvertreter. Das würde bedeuten vor der Wahl, wenn bekannt ist das die beiden nicht mehr kandidieren. Das es min. 4 ZF/LdF geben muss bei 16 Mann gesamt, wenn ich jede 4 Einsatzkraft auf den ZF schicke dann ist mir klar warum die Schulen nicht mehr nachkommen.

Zumal dann immer noch keine Wahl stattfindet sondern dann die Manschaft nur noch pro Forma die Hand hebt um den zu "wählen, den diejenigen die über die entsendung zu den Lehrgängen entscheiden, vorbereitet haben. Unter Demokratie verstehe ich etwas anderes.

Und selbst wenn man deine Bedenken ernstnimmt, dann ist es doch tatsächlich
lösbar gewesen.

Ich freue mich aber über belastbare Quellen die dieses Problem belegen.

Aber eigentlich bin ich mir sicher das wenn es dieses Problem so gäbe, das schon irgendein Jurist es entdeckt hätte

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