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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge48 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen801928
Datum07.01.2015 18:50      MSG-Nr: [ 801928 ]12681 x gelesen

Geschrieben von Klaus K.Wieso soll es denn KEINE "sonstige Wahl und Abstimmung des Volkes im Bund, in den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden" sein, zumal die Angelegenheit zur Wahl wird, da der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde den Wahlvorschlag unterschreibt.

Wo macht er denn das bitte!?

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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