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Feuerwehr-Verordnung
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge48 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.801855
Datum07.01.2015 10:01      MSG-Nr: [ 801855 ]12738 x gelesen

Geschrieben von Matthias O.In den meisten Bundesländern wird es eine wie auch immer geartete Übergangsregelung geben, die dem gewählten unter vorbehaltlicher bzw. ggf. befristeter Ernennung ermöglich, sowohl die Aufgabe, für die er gewählt wurde, durchzuführen als auch die erforderlichen Lehrgänge nachzuholen.
Für Niedersachsen zum Beispiel den
§12 der FwVO
Kommissarische Wahrnehmung von Funktionen

Eine Funktion kann kommissarisch wahrgenommen werden, wenn die Voraussetzungen für
die nächst niedrigere Funktion gemäß Anlage 2 Spalte 3 erfüllt sind. Die kommissarische Wahrnehmung
einer Funktion darf die Dauer von zwei Jahren nicht überschreiten.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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