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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge | 48 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 801855 | ||
Datum | 07.01.2015 10:01 MSG-Nr: [ 801855 ] | 12738 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias O. In den meisten Bundesländern wird es eine wie auch immer geartete Übergangsregelung geben, die dem gewählten unter vorbehaltlicher bzw. ggf. befristeter Ernennung ermöglich, sowohl die Aufgabe, für die er gewählt wurde, durchzuführen als auch die erforderlichen Lehrgänge nachzuholen. Für Niedersachsen zum Beispiel den §12 der FwVO
Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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