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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Kostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage | 43 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 801827 | ||
Datum | 06.01.2015 21:11 MSG-Nr: [ 801827 ] | 9820 x gelesen | ||
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Ja, das ist natürlich richtig. Ich wende den sogar an :-) Aber wenn man so durch die Landschaft der sozialen Netzwerke und auch in I-Net schaut, stellt man doch fest, dass es Zeitgenossen gibt, die klare Regelungen brauchen. Die Pflicht der Verschwiegenheit muss aber auch kommuniziert werden, und nicht erst, wenn das Kind im Brunnen liegt. Daher meine Frage, wie das geregelt sein könnte. Heute werden manche Dinge auch schon mal hinterfragt, anstatt einfach hingenommen :-) Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | ||||
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