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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Regelkompetenz peripherer Venenzugang | 6 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 801788 | ||
| Datum | 06.01.2015 13:39 MSG-Nr: [ 801788 ] | 1502 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Sebastian K.: Mir liegen RD Bereiche vor, wo der ÄlRD einen Zugang für jeden Patienten fordert welche im RTW bzw. N-KTW transportiert werden. Na ja, ich hoffe doch sehr, nur für Notfälle! Denn es gibt ja auch viele Rettungsdienstbereiche, in denen (ausnahmsweise, oder auch regelmäßig) auch mal ganz normale Krankentransporte mit einem RTW gefahren werden. Und der Entlassung dann (wieder) einen Zugang zu verpassen... ;-) Vor allem interessieren mich dort die Regelungen welche Patienten einen Zugang bekommen. Hier: Nach dem Ermessen der Besatzung (resp. Transportführer = RA; sicherlich auch in Verbindung mit der Notkompetenzrichtlinie). Im Benachbarten RD-Bereich Salzgitter hingegen ist es meines Wissens nach so, dass beim Zugang der NA-Ruf obligat ist. Ich finde beides - jeder RTW-Pat. bekommt Zugang und Zugang = NA-Indikation, problematisch. Denn jeder Notfall ist anders und die Entscheidung kein Zugang, Zugang (aber kein NA) und NA-Ruf sollte m.E. schon im Ermessen der Besatzung liegen, dafür ist sie schließlich aus- und fortgebildet. Wer darf diesen Zugang anlegen? Nur RA oder auch RS. Sowohl als auch. Gruß Daniel | ||||
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