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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Kostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage | 43 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, Weißenstadt / Bayern | 801740 | ||
Datum | 06.01.2015 00:52 MSG-Nr: [ 801740 ] | 10409 x gelesen | ||
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Bin zwar aus Franken also Nordbayern aber eine Kostenlose weitergabe ist durchaus Legitim im sinne der Öffentlichkeitsarbeit. Dennoch sollten einige Feuerwehren darauf achten die Medienrechtlichen Aspekte Einzuhalten was auch heißt die Privatsphäre zu achten und nach geltentem Recht auch nicht in konkurenz mit der Presse zu Treten. Es Spricht nicht s dagegen wenn eine Feuerwehr Bilder Die Außerhalb des Gefahrenbereichs gemacht wurden online zu stellen oder unentgeldlich weiterzugeben. Bereiche innerhalb des Gefahrenbereiches oder die der Privatsphäre unterliegen dürfen als bild nur für Ausbildungszwecke genutzt werden. Interressant für viele Finde ich auch null Dennoch ist es nicht Verwerflich wenn eine Feuerwehr Bilder auf anfrage kostenfrei weitergibt. Gegen Entgeld ist nach Kommunalrecht und Katastrophenschutzgesetz nicht erlaubt. Dagegen kann die Presse aber nur eine Unterlassungsklage bewirken! | ||||
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