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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge | 48 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 801719 | ||
Datum | 05.01.2015 20:08 MSG-Nr: [ 801719 ] | 13281 x gelesen | ||
Hallo, es grüßt dich ein Schwerverbrecher aus Bayern. Als ich mich zur Wahl des stv. Kommandanten unserer FF stellte, hatte ich keinen TM I, TM II oder TF. Ich war ein "popeliger" GF, der noch nicht mal eine Atemschutzträgerausbildung hatte. Und was ja noch schlimmer ist, ich hatte nur den für den Rest der Republik, weichgespülten GF-Lehrgang. Und dann besaß ich die große Unverfrorenheit und stellte mich zur Wahl. Und stell dir vor, das große Verbrechen passierte; ich wurde gewählt. Und der Bürgermeister beging dann das nächste Verbrechen, indem er mich im Amt bestätigte, obwohl auch mein BMI nicht unbedingt dem eines Adonis entsprach. Ach ja, die geforderten Lehrgänge (Zugführer und Leiter einer Feuerwehr) mußte ich binnen eines Jahres vorweisen. Tja, und stell dir mal vor, unsere verbrecherische Gemeinde macht das immer noch so. Jetzt mal im Ernst, aber irgendwie hast ein Problem mit der Wählbarkeit eines Kandidaten. Mir kommt´s fast so vor, als wolltest du gewählt werden, weil du schon alles hast, was man da anLehrgängen braucht, und dann bist nicht gewählt worden. Weil das, was du da verbreitest ist der größte Schwachsinn, den ich seit ganz, ganz langer Zeit im Forum hier gehört habe. Und das sind mittlerweile auch schon 10 Jahre. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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