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Strafgesetzbuch
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge48 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP801718
Datum05.01.2015 19:43      MSG-Nr: [ 801718 ]13165 x gelesen

Geschrieben von Klaus K. Wenn er sich trotzdem auf so ein Amt bewirbt, von einem basisdemokratischen Organ empfohlen wird, vom Bürgermeister zur Wahl zugelassen wird oder von den Wählern gewählt wird, dann findet das StGB § 107 für alle Beteiligten entsprechende Erklärungen.
Das sind Straftaten und Straftaten werden von Straftätern (Kriminellen) begangen.
Quatsch. Egal wie oft es noch wiederholt wird.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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