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Strafgesetzbuch
Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge    # 48 Beiträge
AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen801717
Datum05.01.2015 19:30      MSG-Nr: [ 801717 ]13623 x gelesen

Hallo,


Geschrieben von Michael K.Jeder kann gewählt werden, so wie jeder Katholik zum Papst gewählt und der jeder zum Bürgermeister oder Kanzler gewählt werden kann. Die tatsächliche Ernennung hängt dann wieder an möglichen weiteren Kriterien.
Mit deinem Gesetzestext (BW) §8 Abs. 2 und 5 belegst Du doch selbst, dass in BW NICHT jeder für so einen Wehrleitungsposten aus der Mitte der Einsatzabteilung gewählt werden darf.
Was soll eine Wahl, wenn danach keiner berufen, bestellt oder wie auch immer, gesetzeskonform als Wehrleiter verpflichtet werden darf. Im Übrigen macht sich der Unternehmer(BM) auch mehrfach arbeitsschutzmäßig strafbar, wenn er Ungeeignete einsetzt.
Wenn der Kandidat nicht die erforderlichen Qualifikationen besitzt oder er nicht im Besitz der vorherigen Ausbildungsstufe ist (FwDV2 Abs 1.5) und holt die erforderliche Ausbildung nicht innerhalb der 2 Jahre nach, ist er nicht wählbar!!!
Wenn er sich trotzdem auf so ein Amt bewirbt, von einem basisdemokratischen Organ empfohlen wird, vom Bürgermeister zur Wahl zugelassen wird oder von den Wählern gewählt wird, dann findet das StGB § 107 für alle Beteiligten entsprechende Erklärungen.
Das sind Straftaten und Straftaten werden von Straftätern (Kriminellen) begangen.
Seit Jahren konnte mir noch keiner ansatzweise eine plausible Erklärung geben, wieso
ausgerechnet in einer öffentlichen Feuerwehr so ein Verhalten kein Straftatbestand sein soll.
Wer versucht, das "soll" in FwDV und Gesetzen aufzuweichen, muß sich auch klar sein, was er damit umgehen will, welche Risiken er damit heraufbeschwört und welche Schlinge er sich damit um den Hals legen kann.
Ich bezweifle stark, dass Du die Behauptung zur rechtkonformen Wahl von "Unwählbaren" in den Feuerwehren in Deutschlands nur andeutungweise belegen kannst.

Kameradschaftliche Grüsse

Klaus Kilian

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