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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Kostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage | 43 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 801712 | ||
Datum | 05.01.2015 18:39 MSG-Nr: [ 801712 ] | 10933 x gelesen | ||
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Geschrieben von Hans-Peter H. abgesehen davon, bekomme ich mit, das von Einsatzkräften Fotos gemacht werden und an die Presse gegeben werden, ohne über den Pressewart zu laufen, lasse ich sie das nächste Mal im Gerätehaus, sofern es die Personallage und Einsatzstichwort zulässt Gibt es dazu eine entsprechende Regelung der Gemeinde oder ein Gesetz, welches die Maßnahmen rechtfertig? Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | ||||
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