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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaKostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage43 Beiträge
AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen801712
Datum05.01.2015 18:39      MSG-Nr: [ 801712 ]10933 x gelesen
Infos:
  • 06.01.15 Facebook-Gruppe: WENN RETTER ZU FOTOGRAFEN WERDEN
  • 06.01.15 Eine neue Art des Gaffens: Unfallfotos auf sozialen Netzwerken / Feuerwehr appelliert an Menschlichkeit

  • Geschrieben von Hans-Peter H.abgesehen davon, bekomme ich mit, das von Einsatzkräften Fotos gemacht werden und an die Presse gegeben werden, ohne über den Pressewart zu laufen, lasse ich sie das nächste Mal im Gerätehaus, sofern es die Personallage und Einsatzstichwort zulässt

    Und über ein intensives Gespräch dürfen diejenigen sich dann auch "freuen"

    Gibt es dazu eine entsprechende Regelung der Gemeinde oder ein Gesetz, welches die Maßnahmen rechtfertig?

    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
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    http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
    http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/

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