News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge | 48 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 801662 | ||
Datum | 04.01.2015 21:16 MSG-Nr: [ 801662 ] | 13221 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob T. Ich für meinen Teil spreche einem erheblichen Teil der Gemeinderäte das Wissen und die Kenntnisse ab über die persönlichen und fachlichen Vorraussetzungen eines von der Mannschaft gewählten Wehrführers oder Kommandanten zu Die fachlichen Vorausetzungen lassen sich ja recht einfach nachweisen. Und sollte, wie beispielhaft angeführt wurde, ein TM zum Kommandanten gewählt werden würde bei uns der diskrete Hinweis der Aufsichtsbehörde kommen und unser Bürgermeister mit einem dementsprechenden Antrag in den GR gehen. Geschrieben von Jakob T. Außerdem entscheidet immer noch die Mannschaft wer sie führen soll. Kann sie gerne, nur muss sie unter Umständen damit leben dass der Gewählte hinterher "durchfällt" Manfred | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|