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Feuerwehr-Verordnung
Leiter der Feuerwehr
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge48 Beiträge
AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen801571
Datum03.01.2015 18:57      MSG-Nr: [ 801571 ]14168 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K.Das ist aber meilenweit hergeholt.
Ist es leider nicht, sonst hätte ich das bestimmt nicht geschrieben.
Geschrieben von Sebastian K. Die vorübergehende Wahrnehmung von Führungsfunktionen ist in DV2 und diversen Brandschutzgesetzen bzw. -verordnungen vorgesehen (FwDV 2, Punkt 1.5; § 18 VI FwVO RLP).Ich kenne zwar nicht die Details der befristeten Wahrnehmung einer Führungsfunktion in jedem Bundesland und es gilt ja auch nicht überall die gleiche FwDV2. Es ist doch ein alter Hut, dass mit diesem Punkt 1.5 bei der Fw Gestaltungsmissbrauch nach bester Manier getrieben wird. Dieser Punkt der FwDV2 setzt aber ganz knallharte Bedingungen und die werden meist auch schon wieder nicht eingehalten. Bei der Nutzung dieser Übergangsfristenregelung muß man sich auch klar werden, wofür das vom Gesetzgeber gedacht ist. Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung einen Kompromiss definiert, wie im Ausnahmezustand eine rechtskonforme Feuerwehrarbeit möglich ist. Berechtigt ist die Anwendung, wenn beispielsweise Leute ausfallen durch: Krankheit, Wegzug, berufliche und familiäre Zwänge, Tod... Mit Sicherheit, liegt ein Missbrauchsfall vor, wenn bekannt ist, dass der Wehrleiter zur nächsten Wahl altersbedingt sein Amt niederlegen muß und dann wird der Nachfolger auf Basis dieser Übergangsfristenregelung gewählt. Die befristete Wahrnehmung gem FwDV2 Pkt. 1.5 hat nämlich einen gewaltigen Pferdefuss. In der Notsituation gestattet es der Gesetzgeber, das jemand eine Funktion wahrnimmt von der er keine richtige Ahnung hat! Und selbst nach Besuch der Lehrgänge besitzt der Funktionsträger erst einmal ein Grundwissen und braucht noch mehrere Jahre bis er vollwertig einsetzbar ist.
In der Praxis kann man sich leicht vorstellen, was dabei herauskommt, wenn LdF Bedingung ist und befristete Wehrleiter mit ZF- Ausbildung zusammensitzen und Pläne zu einem Feuerwehrbedarfsplan und zur Neubeschaffung von Fahrzeugen schmieden und sie lernen die erforderlichen Grundlagen erst später beim LdF!!!

Mit kameradschaftlichen Grüssen

Klaus Kilian

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