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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge | 48 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 801558 | ||
Datum | 03.01.2015 17:28 MSG-Nr: [ 801558 ] | 14323 x gelesen | ||
Geschrieben von Klaus K. Sind das nicht Kriminelle, die in Kommune und FW solche Wahlen möglich machen?Das ist aber meilenweit hergeholt. Die vorübergehende Wahrnehmung von Führungsfunktionen ist in DV2 und diversen Brandschutzgesetzen bzw. -verordnungen vorgesehen (FwDV 2, Punkt 1.5; § 18 VI FwVO RLP). Abgesehen davon, dass auch die Wahlverfahren in den Ländern unterschiedlich aussehen. Hier z.B. hat der Gemeinderat mit den Wahlen von Feuerwehrführungsfunktionen überhaupt nichts zu tun. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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