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Brandmeldeanlage
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RubrikEinsatz zurück
ThemaBMA-Fehlalarme: welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Gemeinde?17 Beiträge
AutorKlau8s S8., München / Bayern801431
Datum02.01.2015 13:16      MSG-Nr: [ 801431 ]5235 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M.Wenn sich es dann herausstellt das kein vom Hersteller vorgegebenes Prüfverfahren vorliegt und die Melder älter wie acht Jahre sind könnte man die Aufsschaltung der BMA verweigern. Was dann natürlich unmittelbar eine Nutzungsuntersagung für das Objekt bedeuten würde ...



Brandverhütungsschau Ba-Wü Artikel 5.2
5.2 Brandmeldung über Brandmeldeanlagen
Sind in Gebäuden oder in Teilen von Gebäuden Brandmeldeanlagen installiert, so ist die Funktionsfähigkeit
durch die turnusmäßige Überprüfung der Anlage durch eine Fachfirma oder bei besonderen Objekten durch
einen Sachverständigen für Brandmeldeanlagen nachzuweisen

wenn sie das nicht nachweisen können ist die Anlage nicht in Ordnung, das muss dann nachgewiesen werden ,vom Betreiber das sie O.K ist, siehe meine erste Antwort.
Ist das nicht nachzuweisen und je nach Objekt um welche Schadenssumme es sich handeln könnte , kann man Kompensationsmaßnahmen einfordern , den Versicherer informieren, Anordnungen erlassen, eine Nutzungsuntersagung wirst du schwerlich durchsetzen können , wenn Kompensationsmaßnahmen möglich sind und die sind fast immer möglich, weil mit einer defekten BMA kannst du keine Gefahr für Leib und Leben unterstellen, wenn ein Wachdienst z. B kontrollieren kann.
Beispiel Großes Kaufhaus hat Sachverständigenprüfung des Versorgungstankes auf dem Dach für die Sprinkleranlage, also Tank leer. Kompensation 2x Tankwagen mit je 30000 l Wasser mit Anschluss an Sprinkleranlage.Da Nutzungsausfall zu hoch.

Gruß Klaus

Obwohl ich nicht ein Wort, das ich hörte, in Beziehung setzen konnte,
War die Geschichte ziemlich klar,
noch 5 kalte Winter jep

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