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Brandmeldeanlage
RubrikEinsatz zurück
ThemaBMA-Fehlalarme: welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Gemeinde?17 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW801428
Datum02.01.2015 12:55      MSG-Nr: [ 801428 ]5089 x gelesen

Ich bin zwar kein Rechtsexperte aber nach meinem Verständnis ist eine derartige Lösung nicht rechtmäßig.

Geschrieben von Florian S.mal eine Frage an die (Rechts-)Experten hier im Forum:
Wäre es rechtens, wenn in der Gebührensatzung der Gemeinde ein Passus enthalten ist, der höhere Gebühren für den Feuerwehr-Einsatz verlangt, wenn es zu einer Häufung von (Fehl)alarmen kommt.

Zum Beispiel: Bei der zweiten Fehl-Auslösung einer BMA innerhalb von 24h werden die Kosten für den Einsatz um x% angehoben.

Die Gebühren sollten ja nur den Aufwand der Gemeinde abdecken und dieser steigt m.E. nicht durch eine Häufung der Fehlalarme.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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