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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | BMA-Fehlalarme: welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Gemeinde? | 17 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 801424 | ||
| Datum | 02.01.2015 12:37 MSG-Nr: [ 801424 ] | 5347 x gelesen | ||
Wenn die Anlage vom VB gefordert ist ist sie Bestandteil der Betriebserlaubnis, allerdings sind Wartungsmängel in der Regel in Ko Kriterium für das erfüllen dieser Auflage. Da wäre eine Rücksprache/Absprache mit der zuständigen Stelle des VB IMO der wichtige/richtige Schritt um das Problem zu lösen. Alternativ ist der VdS bzw. der Versicherer da ja auch mit im Boot. Und manchmal machen die auch mehr Druck etwas zu ändern......... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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