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RubrikEinsatz zurück
ThemaBMA-Fehlalarme: welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Gemeinde?17 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen801418
Datum02.01.2015 12:17      MSG-Nr: [ 801418 ]5226 x gelesen

Moin,

normalerweise steht in den technischen Anschlussbedingungen (TAB) ein Passus darin, der die Abschaltung der BMA (wenn die z.B. nicht mehr den Anforderungen der TAB selbst entspricht oder eben schadhaft ist) regelt. Je nachdem, warum die BMA gefordert war, resultieren dann auch Konsequenzen für den Betrieb - z.B. wenn die BMA in der Baugenehmigung oder in der Betriebserlaubnis gefordert ist...

ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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BMA-Fehlalarme: welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Gemeinde? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt