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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Löschgruppenfahrzeug
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMassenaustritt Sunthausen - Die Welt als Geisel 02/1483 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen801335
Datum01.01.2015 14:55      MSG-Nr: [ 801335 ]33422 x gelesen
Infos:
  • 09.11.14 Alle Beiträge des Südkuriers zum Thema

  • Geschrieben von Matthias M. B.Die Kommune, dass sie diese sinnvolle und mittlerweile fast standardmäßige Ausstattung mit PA im Mannschaftsraum nicht mitträgt

    Bei einem TSF-W ist das alles, aber kein Standard!
    Bei größeren Fahrzeugen ja, bei TSF-W eher nicht, weil da eben das Doka-Fahrgestell eher der Standard ist...

    Geschrieben von Matthias M. B.es gehen gerade bei Personnenrettung im Brandfall wichtige Minuten verloren

    Wie lange braucht ihr zum PA anlegen?
    Wir reden hier über einen Stadtteil, wenn da im MAnnschaftsraum Atemanschluß, Flammschutzhaube und der Rest der Ausrüstung (Hollandtuch, Funk, Lampe) vernünftig angelegt wird, wirst du meist schon vor der Tür stehen.

    Und ja, ich weiß, wovon ich rede, wir machen das regelmäßig, sowohl im TSF mit "nur" Maske und restliche Ausrüstung, als auch im LF 10 oder LF 16/12 "komplett"

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    Massenaustritt Sunthausen - Die Welt als Geisel 02/14 - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt