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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | braucht die Feuerwehr Uniformen und Dienstgrade? war: neue Bekleidungsrichtline Saarland | 90 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 801314 | ||
Datum | 01.01.2015 11:27 MSG-Nr: [ 801314 ] | 19611 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel R. Man kann das Ganze auch gleich schriftlich, per Mail, machen, dann braucht man sich nicht mal zu treffen. Naja, nur weil ich das in zivil mache, ist das noch lange nicht unnötig. Bei der JHV des Sportvereins geht ja auch keiner im Trainingsanzug hin.... Geschrieben von Daniel R. Man kann Dienstgrade und Auszeichnungen von mir aus unnötig finden, darf sie - und damit auch die, die daran zumindest nichts Schlimmes finden - allerdings durchaus einigermaßen respektvoll behandeln! Auch das ist, wie ein Dienstgrad (zumindest bei den DG zu Beginn der Karriere) eine Motivation. Ob ich die dann unbedingt tragen und zeigen muss, ist eine andere Frage, bei mir liegt z.B. die Floriansmedaille (bzw. die Bandschnalle) im Schrank bei den Dienstgradabzeichen. Ich habe mich drüber gefreut, muss es aber nicht ständig nach außen zeigen. Ist aber ja auch jedem seine Sache, ob er das macht oder nicht. Wie schon mal geschrieben, erfolgen Ehrungen und Beförderungen bei uns im Normalfall im Rahmen größerer Übungen in Einsatzkleidung. Damit hat man sich das ja auch verdient.... Geschrieben von Daniel R. In welche andere Abteilung Deiner Kommune kannst Du denn noch so eintreten, um Dich ehrenamtlich dort zu engagieren? Bauwirtschaftshof, Stadtgärtnerei, Ordnungsamt? Freiwilliger Polizeidienst... Das gab bzw. gibt es hier durchaus.... Ehrenamtlich - für 7,50 / Stunde waren es glaube ich.... Hat in einigen KOmmunen zu Diskussionen geführt... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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