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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Massenaustritt Sunthausen - Die Welt als Geisel 02/14 | 83 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 801311 | ||
Datum | 01.01.2015 11:14 MSG-Nr: [ 801311 ] | 33391 x gelesen | ||
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Geschrieben von Anton K. was passiert jetzt, wenn das der Bürgermeister nicht macht?In meinen Augen hat er das schon, und das noch eine förmliche Entlassung hinterher kommt, ist nur noch eine reine Formalie. Bei "normalen" FM sehe ich eine zwingend vorgeschriebene Schriftform dieser Entlassung überhaupt nicht, nur bei denen die zu Ehrenbeamten ernannt wurden könnte das landesbeamtenrechtlich der Fall sein. Der Rest sind einfache Verwaltungsakte, die können auch durch Tanzen und Singen bekanntgegeben und vollzogen werden. Aber selbst bei den Ehrenbeamten wird zu berücksichtigen sein: - der Bürgermeister kennt die Vorgeschichte inkl. der Austrittsankündigungen, - der Bürgermeister ist mit diesem Wissen zu dieser Veranstaltung gefahren, - der Bürgermeister hat die Austrittsschreiben, deren Inhalt ihm bewusst gewesen sind, entgegengenommen, - der Bürgermeister hat sich zur Zukunft geäußert und dabei schon suggeriert, dass die Einheit keine Mitglieder mehr hat. Würde er jetzt doch noch Antwortschreiben rausjagen mit "Ihr Entlassungsantrag wird abgelehnt" steht er nicht nur ziemlich doof da, sondern würde auch bei weiteren rechtlichen Prüfungen auf die Nase fallen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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