News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rettungsweglänge | 23 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 801275 | ||
Datum | 31.12.2014 15:56 MSG-Nr: [ 801275 ] | 8708 x gelesen | ||
Hallo, da mich die Frage selbst auch interessiert, aber auch bei mir in Studium und Berufspraxis keiner eine wirklich schlüssige Antwort geben konnte, viele aber denen der hier im Thread genannten nahe kamen oder gleich waren, hab ich etwas gegooglet. Nach kurzer Recherche bin ich auf folgende Seite gestoßen, welche die Historie der BauO NRW auflistet. Diese geht bis 1962 zurück. Weiter zurückliegende BauO habe ich auf die schnelle nicht gefunden. In der Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen vom 25. Juni 1962 ist im § 38 Abs. 2 folgender Text angeführt: "... Von der Mitte eines jeden Aufenthaltsraumes muß eine notwendige Treppe in höchstens 30 m Entfernung erreichbar sein. ..." In der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NW) vom 27.01.1970 ist keine Aussage zur Länge zu finden. Dafür ist jedoch in der Erste Verordnung zu Durchführung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Mai 1970 (»Erste DVO«) im § 32 Abs. 1 ebenfalls folgender Text zu finden: "... Von der Mitte eines jeden Aufenthaltsraumes muß eine notwendige Treppe in höchstens 30 m Entfernung erreichbar sein. ..." Die uns heute allseits bekannten 35 m aus den BauO der Länder taucht hier erstmals in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung -BauO NW vom 26. Juni 1984 im § 33 Abs. 2 mit folgendem Text auf: "Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraums sowie eines Kellerraums muß der Treppenraum mindestens einer notwendigen Treppe oder ein Ausgang in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein. ..." Daraus ergibt sich, dass zumindest in NRW irgendwann zwischen 1970 und 1984 festgestellt wurde, dass die "30 m aus der AR-Mitte" (woher auch immer die nun herstammen ?!) zugunsten der uns heute bekannten "35 m von jeder Stelle eines AR" geändert wurden. Was der Grund hierfür war - k.a.. Vielleicht haben sich wie bei so vielen Dingen bei einer gemütlichen "Kaffeerunde mit etwas Basar-Feeling" Erfahrungswerte durchgesetzt und dann waren alle glücklich ;) Gehe mal davon aus, dass sich wahrscheinlich auch in den anderen "alten" Bundesländern zu dieser Zeit die 35 m etabliert haben. Meine vorliegenden DDR-Brandschutzlexika und Bücher zur Evakuierungsberechnung waren mir bei dieser Frage bezüglich der "neuen" Bundesländer auf die Schnelle nicht wirklich behilflich, wie und was es dazu zu DDR-Zeiten für Aussagen gab. mit kameradschaftlichem Gruß Thomas P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
1.072