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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaRettungsweglänge23 Beiträge
AutorKlau8s S8., München / Bayern801260
Datum31.12.2014 13:20      MSG-Nr: [ 801260 ]8368 x gelesen

Völlig korrekt:
Hinsichtlich der Ausbreitung von Feuer und Rauch sehen alle Brandschutzvorschriften der MBO und
der zugehörigen Sonderbauregeln Anforderungen an Baustoffe und raumabschließende Bauteile vor,
die direkt oder indirekt dem Schutz der Rettungswege vor Feuer und Rauch dienen. Eine Rauchablei-
tung aus Rettungswegen zur Sicherstellung der Benutzbarkeit in der Phase der Personenrettung ist
nicht vorgesehen, sie könnte ohnehin nur bereits eingedrungenen Rauch abführen. Für die Personen-
rettung muss in diesem Fall der alternative (zweite) Rettungsweg benutzt werden. Sind Rettungswege
besonders schutzbedürftig, wird Rauchfreihaltung verlangt (wie z. B. in einem Sicherheitstreppen-
raum).
Die bauordnungsrechtlich verlangten Öffnungen zur Rauchableitung oder Rauchabzugsanlagen die-
nen der Unterstützung der Feuerwehr bei ihrer Arbeit, selbst wenn dafür keine quantifizierte Entrau-
chungswirkung vorgegeben ist.
Löschmaßnahmen sind auch dann wirksam, wenn die Brandausbreitung erst an den klassischen
Barrieren des bauordnungsrechtlichen Brandschutzes, wie z. B. der Brandwand, gestoppt werden kann.

Grüßle

Obwohl ich nicht ein Wort, das ich hörte, in Beziehung setzen konnte,
War die Geschichte ziemlich klar,
noch 5 kalte Winter jep

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