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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rettungsweglänge | 23 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 801260 | ||
Datum | 31.12.2014 13:20 MSG-Nr: [ 801260 ] | 8369 x gelesen | ||
Völlig korrekt: Hinsichtlich der Ausbreitung von Feuer und Rauch sehen alle Brandschutzvorschriften der MBO und der zugehörigen Sonderbauregeln Anforderungen an Baustoffe und raumabschließende Bauteile vor, die direkt oder indirekt dem Schutz der Rettungswege vor Feuer und Rauch dienen. Eine Rauchablei- tung aus Rettungswegen zur Sicherstellung der Benutzbarkeit in der Phase der Personenrettung ist nicht vorgesehen, sie könnte ohnehin nur bereits eingedrungenen Rauch abführen. Für die Personen- rettung muss in diesem Fall der alternative (zweite) Rettungsweg benutzt werden. Sind Rettungswege besonders schutzbedürftig, wird Rauchfreihaltung verlangt (wie z. B. in einem Sicherheitstreppen- raum). Die bauordnungsrechtlich verlangten Öffnungen zur Rauchableitung oder Rauchabzugsanlagen die- nen der Unterstützung der Feuerwehr bei ihrer Arbeit, selbst wenn dafür keine quantifizierte Entrau- chungswirkung vorgegeben ist. Löschmaßnahmen sind auch dann wirksam, wenn die Brandausbreitung erst an den klassischen Barrieren des bauordnungsrechtlichen Brandschutzes, wie z. B. der Brandwand, gestoppt werden kann. Grüßle Obwohl ich nicht ein Wort, das ich hörte, in Beziehung setzen konnte, War die Geschichte ziemlich klar, noch 5 kalte Winter jep | ||||
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