alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Landesbauordnung
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaRettungsweglänge23 Beiträge
AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt801230
Datum31.12.2014 08:56      MSG-Nr: [ 801230 ]8633 x gelesen

Geschrieben von Peter L.Die Definition des Flucht- und Rettungsweg nach LBO dient den im Gebäude anwesenden Personen zum Verlassen des Gebäudes.Das ist vorbeugender Brandschutz.
Wir die Feuerwehr sind abwehrender Brandschutz, Wir nutzen die baulichen Flucht- und Rettungswege dann als Angriffs- und Rettungsweg.


Die MBO kennt das Wort "Fluchtweg" nicht, genauso wenig wie den Angriffsweg. Es gibt nur Rettungswege, und die dienen zu zwei Zwecken: Eigenrettung von Personen und Fremdrettung durch die Feuerwehr. Und weil der Rettungsweg normativ nicht wirklich etwas mit der Brandbekämpfung zu tun hat, sondern eben mit der Menschenrettung, weicht er von der Brandabschnittslänge ab.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.144


Rettungsweglänge - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt