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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rettungsweglänge | 23 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 801230 | ||
Datum | 31.12.2014 08:56 MSG-Nr: [ 801230 ] | 8633 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter L. Die Definition des Flucht- und Rettungsweg nach LBO dient den im Gebäude anwesenden Personen zum Verlassen des Gebäudes.Das ist vorbeugender Brandschutz. Die MBO kennt das Wort "Fluchtweg" nicht, genauso wenig wie den Angriffsweg. Es gibt nur Rettungswege, und die dienen zu zwei Zwecken: Eigenrettung von Personen und Fremdrettung durch die Feuerwehr. Und weil der Rettungsweg normativ nicht wirklich etwas mit der Brandbekämpfung zu tun hat, sondern eben mit der Menschenrettung, weicht er von der Brandabschnittslänge ab. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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