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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themaneue Bekleidungsrichtline Saarland war : Mitgliedermangel, Saarland13 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen801051
Datum28.12.2014 21:29      MSG-Nr: [ 801051 ]4699 x gelesen

Geschrieben von Volker C.Was spricht gegen die Tuch-Uniform?

Preis Leistung....
Dann gebe ich eben denen, die die Kleidung öfter tragen noch 2 Hosen dazu.
Genau so, wie es in Firmen etc. auch gemacht wird.

Ganz davon ab, hast du doch da das Gleiche problem. Auch da hast du wieder personal, dass die Tuchuniform wesentlich öfter an hat als andere, was schlußendlich doch zum gleichen Effekt führt.
Vielleicht nicht nach einem oder zwei Jahren...

Davon abgesehen kann die Feuerwehr viel eher dadurch Punkten, dass die Mitglieder lernen, wie man sich vernünftig anzieht. Das kann man auch ganz ohne Feuerwehr gebrauchen....

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Nur mal zwei willkürliche Bilder aus der google Bildersuche....
Da hilft auch keine Tuchuniform was, da brauchts erstmal ne vernünftige Erklärung, wie man was anzieht und vor allem, wie man Krawatten richtig bindet. Da finden sich nämlich durch die Bank weg die dollsten Dinger.... Von Krawatten, die oberhalb des Bauchnabels aufhören bis zu welchen, die bis "zwischen die Kniekehlen" gehen.

Ganz davon abgesehen: Welche Feuerwehr hat es bitte geschafft, ihre Tuchuniformen tatsächlich einheitlich zu bekommen und zu halten?
Ich kenne ehrlich gesagt keine, insbesondere, weil ja immer wieder die "mode" geändert wurde....
Mit Kragenspiegel, ohne, mit roter Biese, ohne, Hupf 2/3, Hupf 2/3 mit Rückenklett etc. pp.

Einheitlich!?

davon abgesehen kann ich z.B. hier keinen wirklichen Schönheitsvorteil für die Tuchuniform erkennen - ich erkenne ihn auch in Natura nicht...
Man soll doch froh sein, dass man was gefunden hat, was halbwegs Anklang bei den "Trägern" gefunden hat....

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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