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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Antennenhöhe über Grund - war: Funklöcher im Digitalfunk... Rattenschwanz ohne Ende? | 13 Beiträge | ||
Autor | Marc8 L.8, Isernhagen / Niedersachsen | 800663 | ||
Datum | 20.12.2014 22:23 MSG-Nr: [ 800663 ] | 4144 x gelesen | ||
Hallo Ulf, vielen Dank für die deine Antwort und die Mühe die Du Dir dafür gemacht hast. Leider führen deine Aussagen bei mir nicht zu mehr Klarheit. Geschrieben von Ulf M. Bei den Angaben zu den Antennenhöhen geht es um "künstlich erhöhte" Antennenanlagen.Dieser Begriff sagt mir nun überhaupt nichts. Sind nicht alle Antennen, die nicht auf dem Boden stehen, "künstlich" erhöht? Auch bei einem KFZ läßt sich doch eine Antenne z.B. am Heck auf nahezu jeder Höhe befestigen, wobei natürlich dabei nichts zum technischen Sinn einer solchen Montage gesagt ist. Geschrieben von Ulf M. Bauartbedingte Antennenhöhen (zum Beispiel auf hohen Einsatzfahrzeugen) sind hiervon ausgenommen,Das würde also heißen, dass die KFZ-Antennen grundsätzlich auch unter die 2m-Antennenhöhe bei DMO Regelung fallen und dazu eine Ausnahmeregelung kodifiziert ist. Daher wüßte ich gerne, wo bzw. in welchem Gesetz/Verordnung dies steht. Geschrieben von Ulf M. bzw. werden toleranter betrachtet.Dies klingt aber eher so, als ob es nicht erlaubt wäre und zwar nicht aktiv verfolgt wird, wenn sich aber doch jemand beschwert und man dabei erwischt wird dann doch die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen zu tragen hat, siehe https://www.digitalfunk.niedersachsen.de/images/dokumente/digi/anwender/Betriebsunterlagen/140602_DMO_Frequenznutzung_140901_Antennenhhen.pdf Geschrieben von Ulf M. Gleiches gilt nach diesen Aussagen auch für die an einigen ELW unmittelbar ausfahrbahren Antennenmasten.Das macht für mich jetzt technisch keinen Sinn. Wenn ich eine Antenne für DMO-Betrieb vom ELW auf einen eigenen 4m-Mast absetze, ist das verboten, aber der auf dem Fahrzeug montierte und ausfahrbare 40m-Mast (Mast-KW) darf oben eine Antenne für DMO-Betrieb montiert haben? Geschrieben von Ulf M. Die 2m Antennenhöhe als Nutzungsbedingung stammen schlicht und ergreifend aus der Frequenzzuteilungsurkunde der BNetzA an die BDBOS.Das bedeutet dann, dass die neue DMO-Gruppe "Marschkanal" in Niedersachsen bei den meisten Löschfahrzeugen keinen Sinn macht, weil Dieser hier gar nicht benutzt werden darf, da die TETRA-Antenne meist höher als 2m über Straßenniveau montiert ist? Heißt das dann auch, dass wenn in Nds. der Fußboden des 1. OG im Gebäude mehr als 2m über Straßen-/Umgebungsniveau liegt, ich von dort nicht mit einem HRT im DMO-Betrieb funken darf? Ich will doch eigentlich nur wissen, wie man rechtlich KORREKT im DMO funkt. Mit freundlichen Grüßen Marc | ||||
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