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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Antennenhöhe über Grund - war: Funklöcher im Digitalfunk... Rattenschwanz ohne Ende? | 13 Beiträge | ||
Autor | Marc8 L.8, Isernhagen / Niedersachsen | 800456 | ||
Datum | 17.12.2014 10:53 MSG-Nr: [ 800456 ] | 4732 x gelesen | ||
Hallo Jürgen, erst einmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort, bei der Du dir wirklich viel Mühe gemacht hast. Hierzu Geschrieben von Jürgen M. die Antennehöhe über Grund ist nur bei ortsfesten Funkstationen von Bedeutung.habe ich dann aber leider schon die Frage, wo DASS den so genau steht. Ich beziehe mich dabei auf die Vorgaben für Niedersachsen und dabei insbesondere auf diese schon genannte Datei: https://www.digitalfunk.niedersachsen.de/images/dokumente/digi/anwender/Betriebsunterlagen/140602_DMO_Frequenznutzung_140901_Antennenhhen.pdf Ich zitiere daraus etwas umfangreicher: Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben inEs geht hier also nur um DMO-Nutzung und auch um die dabei zulässigen Antennenhöhen. Diese Regelungen sind im Sinne des DMO-Nutzungskonzeptes zwingend zu beachten.Die Angaben in diesem Schreiben sagen also klar aus, dass sich die Nds. BOS hieran zu halten haben. Die ASDN weist vorsorglich daraufhin, dass im Falle einer vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführtenHier wird (nochmal) klargestellt, dass ein Gebrauch von DMO mit ortsfesten Funkanlagen in Nds. nicht zulässig ist. Dies deckt sich auch mit meinen anderen Informationen, daß bei TETRA-Feststationen nur TMO-Betrieb zulässig ist und ist auch schlüssig mit den wohl für die Genehmigung von TETRA-Feststationen in Nds. bevorzugten Richtantennen. ... der Störsender durch den Einsatz des Funkmessdienstes (Peilung) ermitteltBei Zuwiderhandlungen ist also auch mit finanziellen Konsequenzen für den fehlerhaft Handelnden zu rechnen. Wenn ich mich Deiner Meinung anschließen würde, dass Antennenhöhen rechtlich nur für Feststationen relevant sind, macht das aber für mich noch weniger Sinn. Wofür sind den in diesem Schreiben Antennenhöhen für DMO-Betrieb genannt, wenn diese nur für Feststationen gelten, für Die dieser Betrieb überhaupt nicht zulässig ist? Des weiteren ist diese Einschränkung auch eben nicht genannt. Auch würde für mich dann auch die Vorgabe einer Antennenhöhe für die DMO-Gruppe "Marschkanal*" nur wenig Sinn machen. Es tut mir leid, aber für mich erschließt sich dies eben leider so nicht so einfach. Auch bei HRTs und MRTs lässt sich doch eine Antennenhöhe berechnen. Mit freundlichen Grüßen Marc | ||||
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