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Direct Mode Operation, Betriebsmodus im Digitalfunk, in dem man sich direkt mit anderen Geräten verbindet ohne über das Netz zu gehen
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
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Niedersachsen
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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaAntennenhöhe über Grund - war: Funklöcher im Digitalfunk... Rattenschwanz ohne Ende?13 Beiträge
AutorMarc8 L.8, Isernhagen / Niedersachsen800456
Datum17.12.2014 10:53      MSG-Nr: [ 800456 ]4732 x gelesen

Hallo Jürgen,

erst einmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort, bei der Du dir wirklich viel Mühe gemacht hast.

Hierzu Geschrieben von Jürgen M.die Antennehöhe über Grund ist nur bei ortsfesten Funkstationen von Bedeutung.

Es gibt keine Regelung wonach man mit Handfunkgeräten bzw. HRTs nicht von den oberen Stockwerken aus funken darf.
habe ich dann aber leider schon die Frage, wo DASS den so genau steht.

Ich beziehe mich dabei auf die Vorgaben für Niedersachsen und dabei insbesondere auf diese schon genannte Datei:
https://www.digitalfunk.niedersachsen.de/images/dokumente/digi/anwender/Betriebsunterlagen/140602_DMO_Frequenznutzung_140901_Antennenhhen.pdf
Ich zitiere daraus etwas umfangreicher:
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in
Niedersachsen
hier: Zulässige Antennenhöhen bei der Nutzung von DMO im Digitalfunk der BOS
1 Anlage
Im Rahmen der Neuzuteilung von weiteren Frequenzen für die Nutzung im DMO des
Digitalfunks wurden zusätzlich die Regelungen für die zulässigen Antennenhöhen angepasst.
Es geht hier also nur um DMO-Nutzung und auch um die dabei zulässigen Antennenhöhen.

Diese Regelungen sind im Sinne des DMO-Nutzungskonzeptes zwingend zu beachten.
(Das bundesweit geltende DMO-Nutzungskonzept der BDBOS ist veröffentlicht unter:
https://www.digitalfunk.niedersachsen.de/index.php/digitalfunk-fuer-den-nutzer/betriebsunterlagen)
Die diesem Schreiben beigefügte Anlage fasst die diesbezüglichen Regelungen in einer
Übersicht zusammen und ist für alle niedersächsischen Einheiten bei Nutzung des Digitalfunks
bindend (Dies gilt auch für alle niedersächsischen BOS in länderübergreifenden/außerhalb von Niedersachsen stattfindenden
Einsätzen).
Die Angaben in diesem Schreiben sagen also klar aus, dass sich die Nds. BOS hieran zu halten haben.

Die ASDN weist vorsorglich daraufhin, dass im Falle einer vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten
Störung des Netzbetriebes durch einen dieser Anlage entgegenstehenden
Gebrauch von DMO-Frequenzen oder einer unzulässigen Nutzung von ortsfesten Funkanlagen
im DMO,
Hier wird (nochmal) klargestellt, dass ein Gebrauch von DMO mit ortsfesten Funkanlagen in Nds. nicht zulässig ist.
Dies deckt sich auch mit meinen anderen Informationen, daß bei TETRA-Feststationen nur TMO-Betrieb zulässig ist
und ist auch schlüssig mit den wohl für die Genehmigung von TETRA-Feststationen in Nds. bevorzugten Richtantennen.

... der Störsender durch den Einsatz des Funkmessdienstes (Peilung) ermittelt
werden kann. Die hierdurch entstehenden Kosten sind durch den Verursacher zu
tragen.
Bei Zuwiderhandlungen ist also auch mit finanziellen Konsequenzen für den fehlerhaft Handelnden zu rechnen.

Wenn ich mich Deiner Meinung anschließen würde, dass Antennenhöhen rechtlich nur für Feststationen relevant sind, macht das aber für mich noch weniger Sinn.
Wofür sind den in diesem Schreiben Antennenhöhen für DMO-Betrieb genannt, wenn diese nur für Feststationen gelten,
für Die dieser Betrieb überhaupt nicht zulässig ist?
Des weiteren ist diese Einschränkung auch eben nicht genannt.
Auch würde für mich dann auch die Vorgabe einer Antennenhöhe für die DMO-Gruppe "Marschkanal*" nur wenig Sinn machen.
Es tut mir leid, aber für mich erschließt sich dies eben leider so nicht so einfach.
Auch bei HRTs und MRTs lässt sich doch eine Antennenhöhe berechnen.

Mit freundlichen Grüßen
Marc

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