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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Knöllchen für Feuerwehr: Zu schnell zum Einsatz - Gemeinde kassiert ab | 35 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 800120 | ||
Datum | 12.12.2014 00:33 MSG-Nr: [ 800120 ] | 12883 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Jürgen M. interessante Fragen und Antworten:Ich bin nun kein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt. Kann mir deshalb mal jemand erklären, wieso er mit § 16 OWiG hantiert, wenn doch mit § 35 StVO die viel passendere Vorschrift (mit den niedrigeren Hürden) bereits gefunden ist? Warum soll ich argumentative Klimmzüge anstellen, um eine "nicht anders abwendbare Lebensgefahr" zu konstruieren (was dem einzelnen FA imho niemals gelingen dürfte), wenn ich für den § 35 StVO doch "nur" eine dringende (nicht zeitlich zu sehen, sondern eher als Synonym für "unbedingt"!) Gebotenheit zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben brauche? Eine imho deutilch bessere, wenn auch etwas längere, Betrachtung des Themas ist diese hier, auch mit Einzelnachweisen zu div. Urteilen, Stellungnahmen und Veröffentlichungen. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | ||||
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