alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Straßenverkehrsordnung
Technisches Hilfswerk
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema Knöllchen für Feuerwehr: Zu schnell zum Einsatz - Gemeinde kassiert ab    # 35 Beiträge
AutorStef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern800083
Datum11.12.2014 00:18      MSG-Nr: [ 800083 ]16272 x gelesen

Puh, soweit wollte ich eigentlich nicht einsteigen. Ich bin der Einfachheit halber davon ausgegangen, dass Dienststellenleiter/Führung ihre Aufgaben ehrlich und gewissenhaft erfüllen. "Was wenn der jetzt lügt" und "Was wenn der keine Daten zum Einsatz herausgibt" Szenarien waren mir jetzt ein wenig viel. Aber Ok, spielen wir das mal mit:


Gehen wir davon aus, dass der zugrunde liegende Einsatz tatsächlich dringend war und die Überschreitung 9 km/h ohne weitere Gefährdungen o.ä. waren. Der Helfer legt seinen Widerspruch ein und begründet diesen mit einem zeitkritischen Einsatz, unter Angabe seiner Einheit und der Einsatzzeit und durch wen alarmiert wurde. Im Idealfall legt er jetzt die Bestätigung, die er von seinem Einheitsführer (bei der Feuerwehr der Kommandant) bekommen hat bereits bei.

Die Bußgeldbehörde hat nun drei Möglichkeiten:

1. Die Bußgeldbehörde stellt das Verfahren ohne weitere Prüfung ein

2. Die Bußgeldbehörde entscheidet sich die Verkehrsordnungswidrigkeit weiter zu verfolgen und teilt die Entscheidung dem Betroffenen mit --> der reagiert jetzt richtig und sitzt das nicht einfach aus, sondern legt auch gegen diese Entscheidung Widerspruch ein. Da wir in einem Rechtsstaat leben entscheidet diese Behörde ja nicht in letzter Konsequenz, sondern diese Aufgabe fällt einem Gericht zu. Da es sich bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten um einen Teil des öffentlichen Rechts handelt wird die Bußgeldbehörde, in diesem Fall die Gemeinde, nicht von ihrem Anwalt vertreten, sondern sie übergibt den Vorgang der Staatsanwaltschaft. Auch die Staatsanwaltschaft hat nun die Möglichkeit das Verfahren einzustellen oder eine Hauptverhandlung anzustreben. Wenn die Staatsanwaltschaft die Hauptverhandlung anstrebt entscheidet in erster Instanz nun das örtlich zuständige Amtsgericht.

3. Die Bußgeldbehörde stellt weitere Ermittlungen an.
(in Bayern i.d.R. Anfrage an die ILS)


So, damit wären wir jetzt bei der Frage, was denn wäre, wenn Anfragen der Bußgeldbehörde ignoriert werden: Das mag am Anfang tatsächlich dazu führen, dass der Bußgeldbescheid zunächst bestätigt wird. Hier ist die Frage wie lange der Atem des Betroffenen ist. Wenn er tatsächlich einen dringenden Einsatz hatte, dann wird sein Anwalt den Dienststellenleiter zur Hauptverhandlung als Zeugen laden lassen. Hier hat dieser Ordnungsgeld und Ordnungshaft bewährte Pflicht zu erscheinen. Zudem hat er vor dem Richter die Pflicht wahrheitsgemäß Angaben zu machen. Würde er hier lügen, dann würde er sich der uneidlichen Falschaussage strafbar machen (vom Meineid im Fall der Vereidigung wollen wir gar nicht reden). Und der wird sich gut überlegen, ober er jetzt einen Einsatz verschweigt oder verschweigt, dass der Betroffene Angehöriger dieser Einheit war, die alarmiert wurde, da ihm das leicht widerlegt werden könnte (z.B. durch Angaben der Leitstelle oder durch Zeugenaussagen anderer Kameraden).

Ich bin aber eigentlich kein großer Freund dieser was wäre wenn Spiele. Unsere Behörden in Deutschland arbeiten eigentlich sehr sauber und wenn der Kamerad in einem zeitkritischen Einsatz war und er alle Bedingungen des § 35 StVO erfüllt hat, dann wird aufgrund dieser eindeutigen Rechtslage auch Recht gesprochen.

Die Dienstanweisung des THW kenne ich im Wortlaut nicht. Wenn der Inhalt in etwa so ist, wie Uwe sie beschrieben hat, dann hat sie nur Innerdienstliche Wirkung und keine Wirkung auf das Bußgeldverfahren. Mag sein, dass das die Bußgeldbehörde anders sieht - dann braucht man halt einen Juristen, der das vor Gericht noch einmal deutlich erklärt. Wer Recht hat bekommt bei uns meistens auch Recht - halt nicht immer gleich in der ersten Instanz. Das muss man aber auch verstehen. Bei denen sagt jeder erst mal, er könne nichts dafür und er habe doch nichts falsch gemacht. Ganz oft stellt sich später heraus, dass da dann doch das ein oder andere gefährdende Verhalten dabei war. Bitte das jetzt nicht auf den aktuell diskutierten Fall beziehen. Aber in der Hinsicht muss natürlich jeder sein Hirn einschalten. Wenn ich doch was falsch gemacht habe und ich den Rahmen des § 35 StVO überzogen habe, dann muss ich auch dazu stehen und komme vielleicht mit einer Verwarnung, in Höhe von 15 gut weg.

Wobei übrigens anders formulierte Dienstanweisungen tatsächlich Auswirkungen auf das Verfahren haben können. Wenn in dieser Dienstanweisung zum Beispiel erklärt wird, dass im Bereich der erlassenden Gemeinde eine ständige Wache mit hauptamtlich besetzten Kräften vorhanden ist und aus diesem Grund ausreichend Kräfte für den ersten Angriff vorhanden sind und weitere Kräfte nur für zeitunkritische Maßnahmen alarmiert werden, dann wird´s schwieriger. Aber nicht, weil generell diese Dienstvorschrift da ist. Die ist hier wieder nur innerdienstlich bindend. Allerdings fällt mir im Bereich dieser Gemeinde, aufgrund der Tatsache, dass ausreichend Kräfte ständig vorgehalten werden, die Grundlage für den § 35 StVO weg. Und die Dienstvorschrift wird im Bußgeldverfahren damit zum Problem, weil ich damit, neben der dienstlichen Weisung, Kenntnis von den tatsächlichen Gegebenheiten genommen habe. Mir kann also bewiesen werden, dass genug andere Kräfte vorgehalten werden. Jetzt läge es an dem Betroffenen zu beweisen, dass in diesem einen konkreten Fall diese Kräfte nicht ausgereicht haben.

Das wichtigste ist aber trotzdem: Anständig fahren! Und: mit Hirn fahren!

Meine persönliche Meinung zum Schluss: Wenn eine Gemeinde Bußgeldbescheide gegen Feuerwehrangehörige erlässt, die offensichtlich rechtmäßig gehandelt haben und hier nicht durch den obersten Behördenleiter (Bürgermeister), der ja zugleich Chef der Feuerwehr ist, Abhilfe geschaffen wird. Und dann das Ganze auch noch durch die Presse gezogen werden muss, dann ist irgendwas faul an der Sache. Von welcher Seite hier was nicht passt, ob doch gravierendere Verkehrsverstöße vorlagen oder ob es in der Kommune generelle Schwierigkeiten zwischen Feuerwehr und Gemeinde gibt, oder ob in der Bußgeldbehörde jemand ein Problem mit der Feuerwehr hat, das weiß ich nicht. Auf jeden Fall wirft es kein gutes Bild auf unser Ehrenamt und das ist einfach schade :-(

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.116


Knöllchen für Feuerwehr: Zu schnell zum Einsatz - Gemeinde kassiert ab - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt