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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Knöllchen für Feuerwehr: Zu schnell zum Einsatz - Gemeinde kassiert ab | 35 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 800044 | ||
Datum | 10.12.2014 16:17 MSG-Nr: [ 800044 ] | 16209 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Ich denke kein Feuerwehrangehörige ist verpflichtet im Alarmfall mit einem Auto zum Feuerwehrhaus zu fahren.Wenn man seine Kommune mal ärgern will, kann man ja den Passus des jeweiligen Brandschutz- und/oder Kommunalrechtsgesetzes raussuchen, wo was davon steht das ehrenamtliche Kräfte keinen Nachteil haben dürfen. Und dann fährt man doch wieder mit dem Auto, lässt sich aber dafür eine Wegstreckenentschädigung zahlen ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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