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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Knöllchen für Feuerwehr: Zu schnell zum Einsatz - Gemeinde kassiert ab | 35 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 800030 | ||
Datum | 10.12.2014 14:10 MSG-Nr: [ 800030 ] | 17245 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Ulrich C. Am Schluß bei unbefriedigender und rechtlich fragwürdiger Lösung: dann blicken wir mal in das entsprechende Gesetz: § 11 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen Quelle: Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG hier steht aber nicht wie ich zum Einsatz kommen muss. Es würde also ausreichen wenn ich nach der Alarmierung mich zu Fuß in angemessener Geschwindigkeit zum Feuerwehrhaus begebe ;-) Ich denke kein Feuerwehrangehörige ist verpflichtet im Alarmfall mit einem Auto zum Feuerwehrhaus zu fahren. Auch wenn die alarmierte Einsatzkraft sagen wir mal 20 Minuten nach dem Alarm einsatzfähig (also nicht ausgepumpt) per Pedes im Feuerwehrhaus ankommt hat diese die einschlägigen Vorschriften nicht missachtet. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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